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UP|Date April 2024

08. April 2024 von SEFID Treuhand & Revision

Der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er erleichtert zum Beispiel einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Wir fassen die damit verbundenen Änderungen sowie eine Auswahl von weiteren Neuerungen zusammen.

Seit Anfang 2024 können Versicherte den Weg in ihren Ruhestand individueller gestalten. Insbesondere können sie in der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie in der beruflichen Vorsorge einen Teil der Altersrente vorziehen und den anderen Teil aufschieben.

Digitaler Nachlass: Mein Passwort lautet

Viele Menschen haben geregelt, was beim Verlust ihrer Urteilsfähigkeit oder nach ihrem Ableben zu tun ist. Was oft vergessen geht, ist unser wachsender Nachlass in der digitalen Welt.

Unternehmensnachfolge: Immobilien im Geschäftsvermögen als Knackpunkt

Die ideale Nachfolgelösung zu finden, ist anspruchsvoll. Wirtschaftet ein Unternehmen erfolgreich, gehört oft eine Geschäftsliegenschaft zum Vermögen. Es ist herausfordernd für potenzielle Nachfolger, wenn sie diese mitfinanzieren müssen. Frühzeitige Planung lohnt sich.

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